Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Landeskriminalamt Baden-Württemberg) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://isf-lumen.polizei-bw.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Leitung Projekt ISF LUMEN
Arne Hermann
Taubenheimstr. 85
70372 Stuttgart
E-Mail: STUTTGART.LKA.ABT4.I420[at]polizei.bwl.de
Telefon: 0711 / 5401-0
Fax: 0711 / 5401-3355
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Es sind keine Erläuterungen in leichter Sprache vorhanden.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.09.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.09.2023 überprüft.